Dienstag, 10. Januar 2012

Arbeitnehmerfreizügigkeit bislang ohne starke Folgen für den Arbeitsmarkt

Arbeitnehmerfreizügigkeit bislang ohne starke Folgen für den Arbeitsmarkt
Berlin: (hib/CHE) Ende Mai 2011 arbeiteten 2 Millionen sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ausländer in Deutschland. 

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/8222) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/7949) hervor, in der sich die Fraktion nach den Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf den deutschen Arbeitsmarkt erkundigt. 

Die Regierung hebt hervor, dass die Ausdehnung der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf acht osteuropäische EU-Staaten (darunter Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei) seit dem 1. Mai 2011 bislang keine starken Folgen auf Beschäftigung und Zuwanderung zeigen. 

Eine detaillierte Analyse sei aufgrund der Datenlage aber erst im laufe des Jahres möglich. Statistische Angaben zur Zahl und Verteilung der ausländischen Beschäftigten könne die Regierung deshalb nur bis Mai 2011 machen. 

Aus diesen Angaben ergibt sich weiter, dass im Mai 2011 541.000 ausschließlich geringfügig beschäftigte Ausländer in Deutschland gearbeitet haben. Die meisten Ausländer, ob sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt, arbeiteten im Reinigungsgewerbe. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Bürofachkräfte und Warenkaufleute.

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