Montag, 6. Juni 2011

Deutscher Bundestag: Sachverständige erörtern den Nutzen von Sanktionen in der sozialen Grundsicherung

Deutscher Bundestag: Sachverständige erötern den Nutzen von Sanktionen in der sozialen Grundsicherung


Ausschuss für Arbeit und Soziales (Anhörung)

Berlin: (hib/JMB) Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel ”Rechte der Arbeitssuchenden stärken – Sanktionen aussetzen“ (17/3207) sowie der Fraktion Die Linke mit dem Titel ”Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen“ (17/5174) waren Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag.

Ingo Kolf vom Deutschen Gewerkschaftsbund äußerte ”allergrößte Bedenken“, ob die bestehenden Regeln mit einem menschenwürdigen Existenzminimum vereinbar und damit verfassungskonform sind. Mit Sanktionen werde das Pferd von hinten aufgezäumt, sagte er und kritisierte: ”Die Jobcenter sind nicht in der Lage, vernünftige Angebote zu machen und greifen stattdessen auf diese Mittel zur Abschreckung zurück.“

Christian Dorenkamp von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände betonte hingegen, die Solidarität mit Hilfebedürftigen dürfe keine ”Einbahnstraße“ sein. ”Denn auch Menschen mit geringem Einkommen finanzieren die soziale Grundsicherung mit und können daher eine Gegenleistung erwarten.“

Reiner Höft-Dzemski vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. sagte, in einem fürsorglich organisierten Sicherungssystem wie dem SGB II ”muss es Sanktionen geben, damit das System funktionieren kann“. Gleichzeitig wünsche er sich mehr Flexibilität, um verhängte Sanktionen auch wieder beenden zu können.

In seiner Stellungnahme fordert der Verein zudem, Sanktionsentscheidungen ”vorher grundsätzlich im Rahmen einer Hilfeplankonferenz zu beraten“. Hieran sollen die leistungsberechtigte Person und ”weitere Fachleute“ teilnehmen, heißt es weiter.

Der Einzelsachverständige Markus Schmitz gab zu bedenken, dass es wichtig sei, im Hilfeprozess des SGB II ”Möglichkeiten zu haben, beide Seiten an einen Tisch zu bekommen“. Hierfür seien Sanktionen hilfreich. Gleichzeitig räumte er ein, dass er es nicht für erforderlich halte, bei den Sanktionsregelungen zwischen Jugendlichen unter 25 Jahren und Erwachsenen zu unterscheiden.

Norbert Maul regte als Einzelsachverständiger an, anstatt mit Sanktionen zu arbeiten, sollte für die Leistungsberechtigten ein Rechtsanspruch auf Fördermaßnahmen geschaffen werden. ”Dieser Perspektivwechsel würde ein ganz anderes Klima schaffen“, sagte er und wies darauf hin, dass sich immer mehr Leistungsempfänger durch Sanktionen ”in ihrer Existenz bedroht“ fühlten und dies vermehrt zu Überreaktionen führe. ”Die meisten Jobcenter kommen nicht mehr ohne einen Sicherheitsdienst aus“, sagte er.

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