Donnerstag, 30. Juni 2011

Open for Questions: The Way Forward in Afghanistan

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Dienstag, 28. Juni 2011

HartzIV: Neue Hinzuverdienst-Regelungen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger ab 1. Juli 2011

HartzIV: Neue Hinzuverdienst-Regelungen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger ab 1. Juli 2011


Die Möglichkeiten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger, hinzu zu verdienen, werden ab dem 1. Juli 2011 ausgeweitet. 

Grundsätzlich gilt, dass Einkommen auf einen Grundsicherungsanspruch angerechnet wird. Um Arbeitslosen schneller wieder an Arbeit heranzuführen, wird nicht das gesamte Einkommen angerechnet. Wie gehabt, bleibt der Freibetrag in Höhe der ersten 100 Euro vom Erwerbseinkommen erhalten. Neu ist, dass bei dem erwirtschafteten Einkommen zwischen 100 und 1.000 Euro statt zu zehn künftig zu 20 Prozent nicht angerechnet wird. Einkommen, das darüber hinaus liegt, bleibt weiterhin zu zehn Prozent anrechnungsfrei.


Im Klartext heißt das: Die Erwerbstätigenfreibeträge (Hinzuverdienstmöglichkeiten) werden ausgeweitet..
Danach bleiben die ersten 100 Euro vom Erwerbseinkommen als Freibetrag bestehen. Bei einem Einkommen aus Erwerbstätigkeit zwischen 100 und 1.000 Euro werden für SGB II-Empfängerinnen und Empfänger (HartzIV-Empfänger(innen) künftig 20 Prozent ihrer Einkünfte von der Anrechnung freigelassen. Darüber (bis zur Höhe von 1.200 Euro, bzw. 1.500 Euro für Haushalte mit Kindern) bleiben weiterhin 10 Prozent der Einkünfte anrechnungsfrei.
 
Mehr Informationen finden Sie unter: 

BMAS - Bildungspaket und Regelbedarfe


Informationen zu den Neuregelungen im SGB II
Der Bundesrat hat in einer Sondersitzung der Neuregelung der Regelbedarfe im SGB II und der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets zugestimmt. Die Neuregelungen werden erst nach der Verkündung des Gesetzes wirksam.
Die neuen Regelbedarfe gelten rückwirkend zum 1. Januar 2011 und werden erstmals Anfang April ausgezahlt. Das Bildungspaket für bedürftige Kinder wird ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2011 gewährt. Eine Erstattung bereits in Anspruch genommener Leistungen ist möglich.

Neue Regelbedarfe

Zukünftig gilt für alleinstehende Erwachsene und Alleinerziehende ein erhöhter Regelbedarf von 364 Euro. Dieser wird rückwirkend zum 1. Januar 2011 erstmals im April 2011 von den Jobcentern an die SGB-II-Empfänger ausgezahlt. Durch einen einmaligen Inflationsausgleich zur Abfederung der Veränderung der Anpassungszeiträume ergibt sich zum 1. Januar 2012 unabhängig von der ohnehin vorzunehmenden Regelbedarfsfortschreibung eine weitere Erhöhung des Regelbedarfs um 3 Euro.
Die Regelbedarfe für Kinder bleiben bis zur nächsten Anpassung zum 1.1.2012 unverändert:
  • 0 bis unter 6 Jahren: 215 Euro
  • 6 bis unter 14 Jahren: 251 Euro
  • 14 bis unter 18 Jahren: 287 Euro
Zusätzlich zum maßgebenden Regelbedarf haben 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien nun einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen aus dem sogenannten Bildungspaket.

 

Bildungspaket für Kinder und Jugendliche

Insgesamt 2,5 Millionen Kinder profitieren vom Bildungspaket und können die Leistungen in Anspruch nehmen. Dies gilt für bedürftige Kinder, die Sozialgeld oder ggf. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Was ist drin im Bildungspaket?

  • Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Schule oder Kita ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil des Kindes liegt bei einem Euro pro Tag.
  • Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
  • Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich ein Budget in Höhe von 10 Euro bereitgestellt, das zum Beispiel für eine Mitgliedschaft im Sportverein oder für die Musikschule eingesetzt werden kann.
  • Schulbedarf und Ausflüge: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und im Februar 30 Euro - insgesamt 100 Euro. Zudem werden die Kosten eintägiger Ausflüge in Schulen und Kita finanziert. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet. Für das Schuljahr 2011/2012 wird erstmals zum 1. August 2011 der Betrag von 70 Euro für Schulbedarf ausgezahlt.
  • Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, etwa durch den Regelbedarf, werden die tatsächlichen Aufwendungen erstattet.

Wer setzt das Bildungspaket um?

Trägerschaft und Umsetzung des Bildungspakets liegen vollständig in der Verantwortung der Kommunen. Für Arbeitslosengeld II-Bezieher setzen die Kommunen das Bildungspaket in der Regel im örtlichen Jobcenter um. Für Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig.
Im Rathaus oder Bürgeramt können diese Familien den zuständigen Ansprechpartner für die Leistungen aus dem Bildungspaket erfragen (übergangsweise sind dies die Familienkassen bei der Agentur für Arbeit). Die Kommunen sind Schul- und Jugendhilfeträger und kennen Vereine und Verbände vor Ort. Damit Sie diese Aufgabe gut und nachhaltig ausüben können, werden ihnen die Ausgaben für das Bildungspaket vollständig vom Bund ersetzt.

Wer nimmt die Anträge entgegen?

Die Kosten für Lernförderung, Mittagessen in Schule, Hort und Kita, eintägige Schulausflüge oder die Mitgliedschaft im Verein werden ab sofort in der Regel von den Kommunen im Jobcenter übernommen. Eine rückwirkende Erstattung zum 1. Januar 2011 ist möglich, wenn Eltern bei den entsprechenden Stellen Anträge einreichen und Belege vorlegen.
  • Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Um den Zuschuss zu erhalten, können Eltern ab sofort einen Antrag in der Regel bei ihrer Kommune im Jobcenter stellen. Für eine rückwirkende Erstattung der Kosten für das Schul-, Kita- oder Hortmittagessen müssen die Eltern einen Nachweis erbringen, dass ihr Kind im Zeitraum Januar bis März am gemeinsamen Mittagessen teilgenommen hat. Für diesen Zeitraum wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 26 Euro berücksichtigt. Für die Eltern verbleibt ein Eigenanteil von 1 Euro pro Mittagessen.
  • Kultur, Sport, Freizeitaktivitäten: Auf Antrag bei der Kommune im Jobcenter besteht ein monatlicher Anspruch von 10 Euro pro Kind z.B. für die Mitgliedschaft in einem Sportverein. Auch hier gilt: eine rückwirkende Erstattung ist möglich, wenn die Eltern nachweisen, dass ihr Kind Mitglied in einem Verein war oder an Kursen teilgenommen hat. Das monatliche Budget kann auch für die Finanzierung zur Teilnahme an Freizeiten angespart werden.
  • Eintägige Ausflüge in Schule und Kita: Die Kosten für eintägige Ausflüge werden auf Antrag von der Kommune im Jobcenter übernommen. Kosten für Ausflüge im Zeitraum Januar bis März 2011 können rückwirkend erstattet werden, wenn die Teilnahme am Ausflug z.B. durch eine Bescheinigung der Schule oder Kita nachgewiesen wird. Kosten für mehrtägige Ausflüge werden - wie bisher auch - übernommen.
  • Lernförderung: Eltern, deren Kinder Lernförderung benötigen, lassen sich von der Lehrerin oder dem Lehrer diesen Bedarf bescheinigen und reichen diese Bescheinigung in der Regel bei der Kommune im Jobcenter ein. Wenn es vor Ort keine ausreichenden regulären schulischen Angebote gibt, bewilligt die Kommune den Antrag der Eltern auf schulnahe Lernförderung. Voraussetzung dafür ist , dass die Lernförderung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um das Lernziel z.B. die Versetzung in die nächste Klasse zu erreichen. In der Regel erhalten die Eltern bei der Kommune im Jobcenter Informationen über geeignete Angebote vor Ort.
  • Schulbedarf: Die Kosten für den Schulbedarf ist eine Geldleistung, die ohne Antrag zusammen mit dem Regelbedarf an die Eltern ausgezahlt wird. Die nächste Auszahlung (70 Euro) erfolgt zum 1. Schulhalbjahr im August 2011. Zu Beginn des 2. Schulhalbjahres im Februar 2012 werden nochmals 30 Euro ausgezahlt. Danach erfolgt die Auszahlung fortlaufend jeweils zum Schuljahres- und Halbjahresbeginn.
  • Schulbeförderung: Der Zuschuss zur Monatskarte kann in der Regel bei der Kommune im Jobcenter beantragt werden. Je nach Konstellation gibt es entweder einen Zuschuss (wenn z.B. die Monatskarte auch privat genutzt werden kann) oder es werden die gesamten Kosten übernommen, z.B. wenn mit der Monatskarte ausschließlich der Schulbus genutzt wird. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächstgelegenen Schule erforderlich ist und die Kosten nicht von anderen übernommen werden.

Weitere Änderungen im SGB II

Anpassung der Regelbedarfe ab 01.01.2012

Ab dem 1.1.2012 folgt die jährliche Anpassung der Regelsätze einer neuen Mechanik. Grundlage ist ein Mischindex, basierend auf der jährlichen Preis- und Lohnentwicklung im Verhältnis 70 Prozent zu 30 Prozent.

Ausweitung der Regelung zur Berücksichtigung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit ab 01.07.2011

Die Erwerbstätigenfreibeträge (Hinzuverdienstmöglichkeiten) werden ausgeweitet.. Danach bleiben die ersten 100 Euro vom Erwerbseinkommen als Freibetrag bestehen. Bei einem Einkommen aus Erwerbstätigkeit zwischen 100 und 1.000 Euro werden für SGB II-Empfängerinnen und Empfänger künftig 20 Prozent ihrer Einkünfte von der Anrechnung freigelassen. Darüber (bis zur Höhe von 1.200 Euro, bzw. 1.500 Euro für Haushalte mit Kindern) bleiben weiterhin 10 Prozent der Einkünfte anrechnungsfrei.

Übungsleiterpauschale

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten und Übungsleiter werden im Rahmen der steuerlichen Freistellung bis 175 Euro monatlich weiterhin nicht auf den Regelbedarf angerechnet. Der ansonsten bei Einkünften festgelegte Grundfreibetrag für Absetzungen in Höhe von 100 Euro monatlich erhöht sich in diesen Fällen auf 175 Euro.
Alle Ergebnisse des Vermittlungsverfahrens im Überblick finden Sie hier.

Weitere Themen aus dem BMAS

Freitag, 17. Juni 2011

Building Bridges der GSO e.V.

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Startseite - www.arbeitsagentur.de

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  • Stellenangebote Arbeitsamt
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    indeed.de/Arbeitsamt
  • Weiterbildung in Berlin
    Berufliche Weiterbildung gefördert durch die Arbeitsagentur/Jobcenter
    www.cimdata.de
  • Weiterbildung Förderung
    Über 60 zugelassene Fernkurse für den Bildungsgutschein. Infos hier!
    www.akademie-fuer-fernstudien.de
  • Minijob 2011
    rechtssichere Abrechnung und Entlohnung von Minijobbern. Gratis.
    www.bwr-media.de/minijob

Zeitarbeit, Outsourcing und Jobvermittlung – jobs in time

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Barack Obama & 2012 Election News

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Donnerstag, 16. Juni 2011

JobScout24 App auf Facebook

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GK Unternehmens- und Personalberatung :::...: Start

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Samstag, 11. Juni 2011

Bundeskanzlerin Angela Merkel; "Junge Menschen brauchen gute Perspektiven"




Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die deutschen Unternehmen aufgerufen, dem deutschen Fachkräftenachwuchs gute Perspektiven zu bieten.
Die Bundesregierung sei sehr aufmerksam, was den Fachkräftebedarf angehe. "Aber wir als Regierung sagen auch: Geht erst einmal mit den eigenen Fachkräften wirklich gut um. Es darf nicht sein, dass wir uns Fachkräfte von außen holen, nur um das Lohnniveau zu drücken, sondern wer gute Fachkräfte haben will, muss auch gut bezahlen", sagt Merkel in ihrem neuen Video-Podcast.
Die junge Historikerin Taina Niederwipper will von Merkel wissen, wie Deutschland seine hochqualifizierten Fachkräfte binden könne; viele zöge es nach der Ausbildung ins Ausland. Merkel: "Es ist nicht generell schlecht, wenn gut ausgebildete junge Menschen auch mal ein Jahr oder zwei im Ausland sind, aber schön wäre natürlich, sie kommen wieder." Die junge Generation sei "sehr schwierigen Bedingungen" ausgesetzt. "Oft gibt es erst mal nur Praktika, anschießend gibt es befristete Arbeitsverträge. Wer langfristig sein Fachpersonal wirklich halten möchte, der muss auch bereit sein, jungen Menschen eine gute Perspektive zu geben. Das heißt, sie ordentlich zu bezahlen, aber eben auch nicht immer wieder be-fristete Arbeitsverträge anzubieten."


Am Dienstag (14.06.) nimmt die Bundeskanzlerin an der 100. Tagung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) teil. Nach den ILO-Statistiken habe Deutschland nur noch eine Arbeitslosigkeit von 6,0 Prozent, so Merkel. Es sei gut, dass das Wirtschaftswachstum den Beschäftigten zugutekomme - "dass wir mehr Menschen in Arbeit haben, als wir das vor der internationalen Krise hatten".


Auf die Frage, ob die Schuldenkrise im Euroraum den Aufschwung in Deutschland gefährden könne, sagt Merkel: "Wenn wir nicht richtig han-deln, kann das passieren, aber das wollen wir ja genau verhindern." Über 60 Prozent des deutschen Exports gingen in den europäischen Bereich. Wenn es allen Europäern gut gehe, gehe es auch der deutschen Export-wirtschaft gut. Wegen der Vorteile des Euro sei es "richtig und gut, dass wir uns auch für den Euro als eine starke Währung einsetzen". Merkel betont: "Wir dürfen nichts tun, was den Aufschwung weltweit insgesamt in Gefahr bringt und dann auch in Deutschland wieder in Gefahr bringen würde." Der Bankrott von Lehman Brothers habe in Deutschland 2009 zu einem Wirtschaftseinbruch von fast fünf Prozent geführt. "So etwas" müsse unbedingt verhindert werden.


Wegen der Energiewende brauche sich niemand im Ausland Sorgen zu machen, so Merkel. Was den Ausstieg aus der Kernkraft angehe, sei die Lage "seit 2001 unter Rot-Grün" schon einmal sehr ähnlich gewesen. Doch damals habe man noch nicht einmal ein Konzept gehabt, wie man eigentlich auf eine andere Art der Energieerzeugung umsteigen wolle. "Wir haben jetzt den Ausstieg vorgelegt, aber gleichzeitig gesagt, wie wir umsteigen und in andere Energieformen einsteigen wollen." Deutschland werde immer so viel Energie erzeugen, wie es selbst brauche, sagt die Bundeskanzlerin. "Und wir werden uns auch für die europäische Netzsta-bilität verantwortlich fühlen. Ich glaube, wenn wir mit den anderen Län-dern sprechen, wird man sehr schnell einsehen, dass Deutschland hier sei-nen Verpflichtungen wirklich nachkommt."




Der Video-Podcast ist unter www.bundeskanzlerin.de abrufbar. 

Unter dieser Internetadresse ist auch der vollständige Text zu finden.

Montag, 6. Juni 2011

Deutscher Bundestag: Sachverständige erörtern den Nutzen von Sanktionen in der sozialen Grundsicherung

Deutscher Bundestag: Sachverständige erötern den Nutzen von Sanktionen in der sozialen Grundsicherung


Ausschuss für Arbeit und Soziales (Anhörung)

Berlin: (hib/JMB) Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel ”Rechte der Arbeitssuchenden stärken – Sanktionen aussetzen“ (17/3207) sowie der Fraktion Die Linke mit dem Titel ”Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen“ (17/5174) waren Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag.

Ingo Kolf vom Deutschen Gewerkschaftsbund äußerte ”allergrößte Bedenken“, ob die bestehenden Regeln mit einem menschenwürdigen Existenzminimum vereinbar und damit verfassungskonform sind. Mit Sanktionen werde das Pferd von hinten aufgezäumt, sagte er und kritisierte: ”Die Jobcenter sind nicht in der Lage, vernünftige Angebote zu machen und greifen stattdessen auf diese Mittel zur Abschreckung zurück.“

Christian Dorenkamp von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände betonte hingegen, die Solidarität mit Hilfebedürftigen dürfe keine ”Einbahnstraße“ sein. ”Denn auch Menschen mit geringem Einkommen finanzieren die soziale Grundsicherung mit und können daher eine Gegenleistung erwarten.“

Reiner Höft-Dzemski vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. sagte, in einem fürsorglich organisierten Sicherungssystem wie dem SGB II ”muss es Sanktionen geben, damit das System funktionieren kann“. Gleichzeitig wünsche er sich mehr Flexibilität, um verhängte Sanktionen auch wieder beenden zu können.

In seiner Stellungnahme fordert der Verein zudem, Sanktionsentscheidungen ”vorher grundsätzlich im Rahmen einer Hilfeplankonferenz zu beraten“. Hieran sollen die leistungsberechtigte Person und ”weitere Fachleute“ teilnehmen, heißt es weiter.

Der Einzelsachverständige Markus Schmitz gab zu bedenken, dass es wichtig sei, im Hilfeprozess des SGB II ”Möglichkeiten zu haben, beide Seiten an einen Tisch zu bekommen“. Hierfür seien Sanktionen hilfreich. Gleichzeitig räumte er ein, dass er es nicht für erforderlich halte, bei den Sanktionsregelungen zwischen Jugendlichen unter 25 Jahren und Erwachsenen zu unterscheiden.

Norbert Maul regte als Einzelsachverständiger an, anstatt mit Sanktionen zu arbeiten, sollte für die Leistungsberechtigten ein Rechtsanspruch auf Fördermaßnahmen geschaffen werden. ”Dieser Perspektivwechsel würde ein ganz anderes Klima schaffen“, sagte er und wies darauf hin, dass sich immer mehr Leistungsempfänger durch Sanktionen ”in ihrer Existenz bedroht“ fühlten und dies vermehrt zu Überreaktionen führe. ”Die meisten Jobcenter kommen nicht mehr ohne einen Sicherheitsdienst aus“, sagte er.

Freitag, 3. Juni 2011

MATERNA GmbH - Karriere

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